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Greenpeace für Daten

Ist selber schuld, wer Unternehmen wie Google oder Apple freiwillig Daten über sein Surf-Verhalten und seinen Online-Konsum überlässt? Oder sollte er vor solchem Datensammeln geschützt werden? Darüber stritten am Freitag Experten auf einem Podium an der Universität Zürich.
Theo von Däniken

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Wer ein Geschäft betreibt, sollte wissen, was seine Kunden wollen, wie sie sich verhalten und wofür sie sich interessieren. Das ist auch im E-Business nicht anders. Ganz im Gegenteil. Die Webtechnologie ermöglicht es in besonderem Masse, Daten über das Verhalten der Kunden zu sammeln, da jeder Klick mit geeigneten Werkzeugen gespeichert und analysiert werden kann.

Benutzer sind für ihre Daten selbst verantwortlich: Frank Reese, Mitarbeiter von der Berliner Web-Anlayse-Firma Webtrekk.

Wenn nun Unternehmen solche Werkzeuge für die Erfassung von Benutzerverhalten im Web einsetzen, tun sie dann einfach, was das Geschäft verlangt, oder verschaffen sie sich auf unerlaubte Weise persönliche Daten über ihre Kunden? Und was bedeutet es, wenn solche Daten nicht nur im eigenen Unternehmen gesammelt, sondern Dritten zur Verfügung gestellt werden, wie dies beim beliebtesten Web-Analyse-Tool, «Google Analytics», der Fall ist?

Kein Business ohne Analytics

Auf einer Podiumsdiskussion im Rahmen der internationalen Tagung «Wirtschaftsinformatik 2011» an der Universität Zürich, waren sich Datenschützer, Informatiker, Journalisten und Vertreter der Online-Branche nicht einig, wie dies zu bewerten ist. Für Frank Reese vom Berliner Web-Analyse-Anbieter Webtrekk ist die Analyse des Nutzerverhaltens schlicht eine Notwendigkeit für alle Unternehmen, die im Web Geschäfte machen wollen.

Google Analytics ist dabei ein besonders beliebtes Werkzeug: Fast die Hälfte der 120 grössten Schweizer Unternehmen setzten Google Analytics auf ihren Websites ein, genauso wir rund ein Drittel der weltweit grössten Unternehmen, wie Andreas Meier, Professor für eBusiness an der Universität Freiburg, in einer Studie untersucht hat.

Unternehmen sollen klar machen, welche Daten sie zu welchem Zweck speichern: Andreas Meier, Informatikprofessor, Universität Freiburg.

Attraktiv ist Google Analytics, weil es einerseits kostenlos ist, andererseits ist es Teil eines ganzen Pakets von Leistungen von Google, die für Unternehmen eine integrierte und einfache Plattform für Online-Werbung und -Marketing ermöglichen. Die Kehrseite der Medaille, so der Journalist und Buchautor Lars Reppesgaard, sind Datenschutzprobleme: Denn setzt ein Unternehmen Google Analytics zur Analyse seiner Websites ein, so liefert es alle Daten über das Verhalten seiner Kunden auf den Websites auch an Google.

Wem gehören die Daten?

Insofern, so der Moderator Thomas Myrach von der Universität Bern, sei der Dienst eben nicht kostenlos: Bezahlt würde mit Daten. Doch sind diese Daten überhaupt personenbezogene und damit besonders schützenswerte Daten? Anders gefragt: Kann man aus den Daten, die an Google geschickt werden, auf eine identifizierbare Person schliessen?

Von Google-Bashing zum User-Bashing: Thomas Myrach, Universität Bern, leitete eine engagierte und lebhafte Diskussion.

Für Bruno Baeriswyl, Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich, lautet die Antwort: Ja. Denn die Daten würden die IP-Adresse enthalten und von einer IP-Adresse könne einfach auf eine bestimmte Person geschlossen werden. Für die europäischen Datenschutzbeauftragten sei deshalb die IP-Adresse ein personenbezogenes Datum, das nur mit Einwilligung der Betroffenen an Dritte weitergegeben werden darf.

Reese teilte diese Interpretation nicht, denn nur staatliche Behörden hätten die Möglichkeit, einen Bezug zwischen IP-Adresse und Person herzustellen. Einzelne Unternehmen könnten dies nicht. Daten, die ein Unternehmen über das Verhalten seiner Kunden auf der Website sammle, seien deshalb nicht Daten, die dem Kunden gehörten, sondern dem Unternehmen. Für die Unternehmen seien zudem die IP-Adressen uninteressant, da Unternehmen nicht an Personen, sondern an Profilen interessiert seien.

Sag mir, was du suchst

Genau diese Möglichkeit zur Profilierung ist für Baeriswyl ein heikler Punkt, der in Zukunft an Bedeutung gewinnen werde. Die Verknüpfung von Daten, die aus dem Online-Verhalten gesammelt wurden, könnten etwa Aufschlüsse über die Kaufkraft oder den Gesundheitszustand einer Person geben. Damit, so Baeriswyl, öffneten sich Möglichkeiten für Diskriminierung, etwa beim Abschluss einer Krankenversicherung oder bei der Stellensuche

Sieht Datenschutz nicht als individuelle, sondern als gesellschaftliche Aufgabe: Bruno Baeriswyl, Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich

Die Kunden würden auf diese Entwicklung reagieren, ist Baeriswyl überzeugt. Aber für ihn ist Datenschutz nicht nur ein individuelles, sondern auch ein gesellschaftliches Anliegen. Deshalb müsse sich auch der Staat mit diesen Fragen befassen. Sei es, dass er von der Wirtschaft eine eigenverantwortliche Lösung verlange. Sei es – falls eine solche nicht zustande komme – dass er entsprechende Gesetze erlasse.

Transparenz und Selbstverantwortung

Für Informatikprofessor Andreas Meier ist die Lösung klar: Unternehmen, die Daten sammeln, sollen auf ihren Websites klar machen, welche Daten sie zu welchem Zweck speichern und allenfalls weitergeben. Zudem müsse der Kunde, sobald die Daten personenbezogen seien, etwa bei einem Online-Einkauf, explizit sein Einverständnis zur Datenspeicherung geben.

Franke Reese hingegen sieht nicht in erster Linie den Staat oder Unternehmen in der Pflicht, sondern die Kunden, die eigenverantwortlich damit umgehen müssen, wem sie welche Daten überlassen. «Niemand muss ein iPhone haben», erklärte er. Jeder könne selber entschieden, welche Produkte er zu welchem Preis – sprich der Preisgabe welcher Daten – er erwerbe.

Die Entscheidungsfreiheit des Kunden sei jedoch keine echte Freiheit, weil ein grosses Ungleichgewicht zwischen Kunde und Anbieter bestehe, entgegnete Bruno Baeriswyl. Der Kunde habe nur die Wahl, die Bedingungen zu akzeptieren, oder auf das Produkt oder die Dienstleistung zu verzichten. «Es findet kein Dialog auf Augenhöhe statt», sagte auch Lars Reppesgaard, Journalist und Buchautor. Wenn die Verantwortung ganz auf die Kunden übertragen werde, drohe, dass sich zwar die gut Informierten schützen könnten, andere blieben aber zurück.

Wünscht sich ein Greenpeace für den Datenschutz: Lars Reppesgaard, Journalist und Buchautor.

Greenpeace für Daten

Reppesgaard zeigte sich aber auch skeptisch gegenüber gesetzlichen Regelungen. Die Gesetzgebung würde der Entwicklung stets hinterherhinken. Reppesgaard setzt seine Hoffungen deshalb in die Zivilgesellschaft. Er wünscht sich, dass sich analog zum Umweltschutz Nichtregierungsorganisationen im Bereich Datenschutz etablieren: «Es braucht ein Greenpeace für Daten». Eine solche Organisation wäre freier und könnte von Unternehmen auch verlangen, Standards einzuhalten, die über gesetzliche Regelungen hinausgehen.

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