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Fakten zur Sterbehilfe

Sterbehilfe ist ein Thema, das die wenigsten kalt lässt. Bisher gab es dazu allerdings vor allem persönliche Wertungen zu lesen. Nun liefern Forscherinnen und Forscher der Sozial- und Präventivmedizin und der Rechtsmedizin der Universität Zürich erstmals Fakten zu dem hochemotionalen Thema.
Brigitte Blöchlinger

Sterbehilfe ist vor allem ein emotionales Thema. Die EU-Studie will dazu Fakten liefern.

Ihre Studie ist Teil einer grossen internationalen EU-Untersuchung zur Sterbehilfe [siehe Kasten]. Worum ging es dabei im Wesentlichen?

Susanne Fischer:Es ging hauptsächlich darum, die Häufigkeit der verschiedenen Formen von Sterbehilfe zu untersuchen. Das erschien als erster Schritt am wichtigsten, denn dazu fehlten bisherjegliche Angaben. Auch wurde der Prozess der Entscheidungsfindung angesprochen: Wer war in die Entscheidung, ob Sterbehilfe praktiziert werden soll,involviert? Wurde mit den Patienten oder mit den Angehörigen darüber diskutiert, sprach der Arzt vor der Entscheidung auch mit Kollegen oder mit dem Pflegepersonal?

Es gibt ja verschiedene Formen von Sterbehilfe. Gehen wir die einzelnen Arten durch unter dem Aspekt, was die Studie dazu als Wichtigstes herausgefunden hat. - Als erstes die passive Sterbehilfe. Darunter versteht man den Abbruch einer medizinischen Behandlung oder den Verzicht auf eine solche, wobei in Kauf genommen oder beabsichtigt wird, dass das Leben des Patienten damit verkürzt wird. Welches waren die wichtigsten Erkenntnisse dazu?

Georg Bosshard:Bei der passiven Sterbehilfe konnten wir enorme Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern feststellen. Am häufigsten wird sie in der Schweiz (28%) praktiziert, am seltensten in Italien (4%). Die passive Sterbehilfe zeigt indirekt, welche medizinischen Massnahmen alle in einer Gesellschaft bei schwerer Krankheit noch versucht werden und wo die Grenzen sind - das scheint in den einzelnen Ländern sehr zu variieren.

Als zweites die indirekt aktive Sterbehilfe: Wenn am Lebensende medizinische Massnahmen getroffen werden, die als Nebeneffekt das Leben verkürzen können, so spricht man von indirekt aktiver Sterbehilfe. Haben todkranke Patienten starke Schmerzen, so stehen die Ärzte häufig vor dem Dilemma: Schmerzlinderung mittels Opiaten oder Morphium und deren mögliche lebensverkürzende Nebenwirkungen in Kauf nehmen oder nicht? - Was waren bei der indirekt aktiven Sterbehilfe die wichtigsten Erkenntnisse?

Bosshard:Die Studiehat gezeigt, dass die indirekt aktive Sterbehilfe in allen Länder ähnlich häufig praktiziert wird. Es scheint fast so etwas wie einen «Common sense» zu geben, wie Ärzte auf das Leiden der Patienten reagieren - eben schmerzlindernd, auch wenn das möglicherweise den Tod beschleunigt. Am häufigsten wurde die indirekt aktive Sterbehilfe inDänemark praktiziert (26%), am seltensten in Italien (19%); die Schweiz liegt mit 22% in der Mitte.

Bei der Suizidbeihilfe stellt der Arzt dem Patienten ein Medikament zur Verfügung, mit dem sich der Patient selbst umbringen kann. Der Patient schläft zuerst ein; bis zum Eintritt des Todes kann es dann manchmal über eine Stunde dauern. Die wichtigsten Fakten zur Suizidbeihilfe?

Bosshard:Wir vermuteten bereits zu Beginn der Studie, dass Suizidbeihilfe, die von einer Sterbehilfeorganisation durchgeführt wird, in der Schweiz häufig vorkommen werde, was sich bestätigt hat. Die Schweiz befindet sich diesbezüglich sogar an der Spitze aller untersuchten Länder (in 0,4% aller Fälle). Die anderen Länder kennen den Einbezug von Sterbehilfeorganisationen wie Exit so gut wie nicht. Gar keine Suizidbeihilfe konnte in Italien und Schweden beobachtet werden.

Was allerdings auch in der Schweiz selten vorkommt, ist die rein ärztlicheSuizidbeihilfe - dass also ein Arzt und nicht eine Sterbehilfeorganisation dem Patienten bei der Selbsttötung hilft. Dieser Befund überrascht insofern, als die Schweiz mit Holland und seit neuem mit Belgien das einzige der untersuchten Länder ist, wo die ärztliche Suizidbeihilfe straffrei ist [Artikel 115 des Schweizerischen Strafgesetzbuches: falls nicht eigennützige Motive eine Rolle spielen]. Historisch gesehen, geht diese juristische «Vorreiterrolle» der Schweiz auf Friedrich den Grossen zurück, der vor über 200 Jahren den Suizid legalisiert hat; in der Folge wurde auch die Beihilfe zum Suizid nicht mehr bestraft.

Die Schweizer Projektgruppe (von links): Dr. med. Georg Bosshard, Institut für Rechtsmedizin; lic. phil. Susanne Fischer, Soziologin, Institut für Sozial- und Präventivmedizin; Dr. med. Karin Faisst, Institut für Sozial- und Präventivmedizin. Nicht auf dem Bild: lic. phil. Ueli Zellweger, Psychologe, Institut für Sozial- und Präventivmedizin.

Bei der aktiven Sterbehilfe verabreicht ein Arzt dem Patienten ein Mittel mit der Absicht, dessen Tod herbeizuführen. Was hat die Studie zur aktiven Sterbehilfe herausgefunden?

Bosshard:Bei der aktiven Sterbehilfe unterscheidet man zwei Unterformen: die aktive Sterbehilfe auf Verlangen, die in Holland und Belgien straffrei ist, und die aktive Sterbehilfe ohne ausdrückliches Verlangen, die europaweit verboten ist. Unsere Studie hat gezeigt, dass die aktive Sterbehilfe auf Verlangen in Holland mit grossem Abstand am verbreitetsten ist; in über 2% aller Todesfälle wurde sie dort praktiziert. Interessanterweise gilt das nicht für die aktive Sterbehilfe ohne Verlangen: da lag Holland im Mittelfeld, und alle untersuchten Länder waren diesbezüglich sehr zurückhaltend. – In der Schweiz ist die aktive Sterbehilfe auch auf ausdrückliches Verlangen hin strafbar. Dennoch wurde sie gelegentlich praktiziert, insgesamt allerdings selten: auf Verlangen: 0,3%, ohne ausdrückliches Verlangen 0,4%.

Karin Faisst: Wir haben nicht nur die Häufigkeit der verschiedenen Sterbehilfeformen untersucht, sondern auch, wie die Kommunikation mit den Patienten oder Angehörigen abläuft. Da hat sich herausgestellt, dass zwar in gewissen Ländern - Holland, Belgien, Schweiz – häufiger Sterbehilfeentscheidungen getroffen werden; dass aber in diesen Ländern auch ausgesprochen häufig mit den Patienten darüber diskutiert wurde; entweder im Vorfeld, wenn die Patienten dazu noch in der Lage waren (in der Schweiz in 80% der Fälle), oder aber mit den Angehörigen (70%), zum Beispiel wenn die Patienten im Koma lagen. Meiner Ansicht nach ist dieses Vorgehen wünschenswert: dass solche wichtigen Entscheide mit den Betroffenen rechtzeitig besprochen werden.

Wurde bei den «einsam entscheidenden» Ärzten nachgefragt, weshalb sie nicht mit den Betroffenen diskutierten?

Fischer:Wir haben auch nach den Gründen gefragt, weshalb die Entscheidung nicht mit den Betroffenen diskutiert wurde. Aber im Moment liegen uns noch keine Ergebnisse vor. Mehr Informationen zu diesem Thema wird die Auswertung der zweiten Studie [siehe Kasten]Ende Jahr liefern.

Für die Studie wurden Ärztinnen und Ärzte befragt, die in irgendeiner Form in die Sterbehilfe involviert waren. Wie reagierten die Befragten auf die Studie?

Fischer:Das Interesse war sehr gross, was sich unter anderem in einem hohen Rücklauf von rund 67 Prozent zeigte. Das hängt zum einen wohl damit zusammen, dass Sterben und Tod zum ärztlichen Alltag gehören. Zum andern aber auch mit der Unterstützung derStudie durch die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften, die die Ärzteschaft dazu aufgerufen hat, an der Studie teilzunehmen.

Wie ist die Schweiz zu diesem internationalen EU-Projekt gestossen?

Faisst:Die Holländer haben 1999 die Initiative übernommen und verschiedene Länder angefragt, ob sie mitmachten, in der Schweiz das Institut für Sozial- und Präventivmedizin. Dieses hat sich dann mit dem Institut für Rechtsmedizin zusammengetan.

Auf kantonaler und eidgenössischer Ebene laufen derzeit Diskussionen, wie die Sterbehilfe in der Schweiz geregelt werden soll. Welchen Beitrag liefert Ihre Studie dazu?

Bosshard:Die Studie hat mit den laufenden Diskussionen zur Motion Vallender [Regelung der Suizidbeihilfe durch Sterbehilfe-organisationen]nichts zu tun. Aber sie liefert Daten und Fakten, die eine gute Grundlage bilden für die nötige gesellschaftliche und politische Diskussion.

Faisst:Wir fühlen uns der Wissenschaft verpflichtet und wollen explizit keine ethischen Empfehlungen zur Sterbehilfe abgeben. Dank unserer Studie stehen Politik und Gesellschaft bei diesem hochemotionalen Thema aber nicht mehr vor einer «Black Box», sondern sie können nun anhand von Zahlen und Analysen diskutieren und entscheiden.